Neue Vordrucke: Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
Ab Januar 2026 gelten neue Vordrucke für das Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die amtlichen Muster mit Schreiben vom 29.12.2025 veröffentlicht. Folgende amtliche Vordrucke sind jetzt zu verwenden:
USt 1 A: Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026
USt 1 H: Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2026
USt 1 E: Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026
USt 5 E: Anleitung zum Antrag auf Dauerfristverlängerung/zur Anmeldung der Sondervorauszahlung 2026
Die Vordrucke und weiterführende Erläuterungen stehen auf der Website des BMF zur Verfügung. Neben redaktionellen und zeitlichen Anpassungen enthalten sie auch inhaltliche Neuerungen:
Übergangsregelung für eingelagerte Gegenstände: Mit Wirkung zum 01.01.2026 ist eine Übergangsregelung für bis zum 01.01.2026 steuerfrei eingelagerte und nach dem 31.12.2025 ausgelagerte Gegenstände in Kraft getreten. Für sie gelten die bisherigen materiell-rechtlichen Regelungen bis einschließlich 31.12.2029.
Durchschnittssatzbesteuerung für Land- und Forstwirte: Der im Jahr 2026 geltende Durchschnittssatz von 19 % ist um den jeweils aktuellen pauschalierten Vorsteuerbetrag zu vermindern. Der so ermittelte Steuerbetrag ist in Zeile 18 (Kennzahl 76/80) der Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt 1 A) einzutragen.
Neue Erklärungspflicht für SAFE-Umsätze: Ab 2026 sind SAFE-Umsätze (Umsätze im Zusammenhang mit dem EU-Instrument "Sicherheitsmaßnahmen für Europa") gesondert in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Zeile 22 (Kennzahl 43) anzugeben. Betroffene Unternehmen sollten SAFE-Umsätze in der Buchhaltung eindeutig kennzeichnen, um eine korrekte Erklärung sicherzustellen.
Hinweis: Die Vordrucke sind nach den amtlich vorgeschriebenen Mustern zu erstellen und über ELSTER elektronisch authentifiziert zu übermitteln.
Wichtiger Hinweis! Sollten die Links auf die einzelnen Beiträge auf Grund verschärfter Sicherheitseinstellungen der Firewall Ihres Firmennetzwerks nicht aktiv sein, wählen Sie bitte das aktuelle Heft aus dem Archiv.
Hinweis zur Verwendung von Cookies: Auf unseren Internetseiten werden grundsätzlich keine Cookies verwendet, eine Zustimmung gemäß §25 TTDSG ist also nicht erforderlich.
Datum der letzten Aktualisierung: Mittwoch, 8. September 2021