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Grunderwerbsteuer: Entlastung für Immobilienkäufer in Sicht?

Beim Kauf von Wohnungen, Häusern und Grundstücken fiel bis zum Jahr 2005 bundesweit nur eine Grunderwerbsteuer von 3,5 % des Kaufpreises an. Nachdem die Bundesländer seit 2006 den Steuersatz in Eigenregie festlegen dürfen, begann ein Wettlauf der Steuersätze: Mittlerweile werden Immobilienkäufer in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, im Saarland und in Schleswig-Holstein mit 6,5 % zur Kasse gebeten.

Hinweis: Wer sich in diesen Bundesländern ein Eigenheim für 250.000 EUR zulegt, muss also stolze 16.250 EUR Grunderwerbsteuer zahlen.

Lediglich in Bayern und Sachsen liegt der Steuersatz noch unverändert bei 3,5 %. Alle anderen Länder fordern mittlerweile zwischen 4,5 % und 6 %.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW) setzt sich nun für eine deutliche Entlastung von Familien ein und fordert die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer. In einem am 22.09.2017 im Bundesrat vorgestellten Entschließungsantrag fordert das Land die Bundesregierung auf, zeitnah einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.

Der Freibetrag soll der geringen Wohnungseigentumsquote in Deutschland entgegenwirken und insbesondere junge Familien in die Lage versetzen, leichter und günstiger Häuser oder Wohnungen zur Selbstnutzung erwerben zu können. NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper sieht in einem Freibetrag den entscheidenden Hebel für eine Kostensenkung. "Insbesondere Haushalte mit geringem Verdienst würden von einer solchen Neuregelung profitieren." Ein abgesenkter Grunderwerbsteuersatz hingegen würde im Wesentlichen die Käufer von sehr teuren Häusern und Luxusimmobilien bevorteilen.

Hinweis: Der Entschließungsantrag fordert zudem, dass sich der Bund angemessen an dem Steuerausfall beteiligt, der den Bundesländern durch die Einführung eines Freibetrags entstehen würde. Zudem drängt das Papier darauf, sogenannte "Share Deals" weiter in den Fokus zu nehmen, bei denen insbesondere Großinvestoren die Grunderwerbsteuer dadurch sparen, dass sie ein Grundstück nicht unmittelbar erwerben, sondern stattdessen Anteile an einem Immobilienunternehmen kaufen, dem das Grundstück gehört.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Grunderwerbsteuer

(aus: Ausgabe 12/2017)


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Datum der letzten Aktualisierung: Mittwoch, 8. September 2021